Auszug aus der Beitragsordnung des SV Großhansdorf

Beitragsordnung ab 01.07.2017

Beiträge monatlich/Quartal


Jugendlicher bis 18 Jahre
- € 6,50/€ 19,50
-auch Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit Nachweis.
Erwachsene Einzelperson - € 12,00/€ 36,00
Ehepaar - € 22,00/€ 66,00
Familie - € 23,50/€ 70,50
Eltern (oder Elternteile) mit ihren minderjährigen oder beitragsermäßigten Kindern, für die ein Aufnahmeantrag gestellt wurde. Maximal 2 Generationen, Personenzahl unerheblich, gleicher Familienname (oder Nachweis) in einem Haushalt lebend.
rderndes Mitglied (passiv) - € 6,50/€ 19,50

Aufnahmegebühr - € 12,00

Spartenbeiträge (monatlich/Quartal):
Tanzsport Erwachsene € 8,00/€ 24,00
Tanzsport Jugendliche € 5,00/€ 15,00

 

Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.
Es gilt grundsätzlich das Lastschrift-Einzugsverfahren, wobei die Beiträge vierteljährlich zum 15. des 1. Quartalsmonats eingezogen werden. Von Selbstzahlern ist der Beitrag halbjährlich im Voraus bar oder auf eines der Vereinskonten zu zahlen. Der Austritt ist vierteljährlich zum 31.3./30.6./30.9./31.12. mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist zulässig. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mit Ablauf des 30.6.2017 verlieren alle bisherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.

Aufnahmeantrag
für den Sportverein Großhansdorf
Aufnahmeantrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument 512.9 KB